Rauchmelder retten Leben!
- Bei Neu- und Umbauten müssen bereits seit dem 21.06.2005 Rauchmelder in allen Schlafräumen, Kinderzimmern und Fluren, die als Rettungswege dienen, eingebaut werden. Für Bestandsbauten galt eine Übergangsfrist zur Nachrüstung bis spätestens bis 31.12.2014.
- Rauchmelder müssen in allen Schlafräumen und Kinderzimmern angebracht werden.
- Zudem müssen auch Aufenthaltsräume, in denen bestimmungsgemäß Personen schlafen mit mindestens einem Rauchmelder ausgestattet werden.
- In allen Fluren in der Wohnung bzw. im Einfamilienhaus, über die Rettungswege ins Treppenhaus oder ins Freie führen, ist jeweils mindestens ein Rauchmelder zu installieren.
- In Einfamilienhäusern mit einem offenen Treppenraum gilt dieser auch als Fluchtweg und muss mit einem Melder auf jedem Stockwerk ausgestattet werden.